Wir bieten alle Tätigkeiten an, die gemäß ASiG §6 und DGUV Vorschrift 2 zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen.
Dazu gehören u.a. ASA-Sitzungen, Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterstützung bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, Durchführung von Betriebsbegehungen, Kommunikation mit Behörden oder Berufsgenossenschaften etc.